Reise in die Vergangenheit

Die Suche in den Kirchenregistern

In vielen Ländern waren die Religionsgemeinschaften für das Erheben der Zivilstandsdaten ihrer Mitglieder verantworltich. In Frankreich änderte sich dies mit der Einführung des Code Civils, also bereits mit Napoleon, während diese in vielen andern Ländern erst ab der zweiten Hälfte des 19. Jh. von staatlicher Stelle her erfasst wurden. In der Schweiz findet man die Einträge bis 1872 / 1875 bei den Kirchen - danach bei den Einwohnergemeinden.

Kennt man Vorfahren (Urgrossvater, Ururgrossmutter ....) der/die vor 1873 geboren wurden, stehen die Chancen sehr gut, dass man diese in einem entsprechenden Geburtsregister noch finden kann. Liegt das Geburtsdatum noch weiter zurück, findet man die Daten dazu im Taufregister, im Konfirmandenrodel und im Verkündigungsrodel (sofern diese von der entsprechenden Kirche geführt wurden), im Eheregister oder im Sterberegister.

Waren in vielen Ländern der Geburts-, Ehe- und Sterbeort ausschlaggebend, wo der Eintrag vorgenommen wurde, so galt dies auch für die Schweiz. Hier spielt aber zusätzlich der Heimatort eine wichtige Rolle. Der Heimatort ist dort, wo die Familie ihren Ursprung hatte. Verliessen die Menschen ihren Heimatort und liessen sich woanders nieder, blieb der ursprüngliche Heimatort aber weiter bestehen. Wurden Personen dann zum Fürsorgefall und konnten sich nicht mehr um sich selber kümmern, war der Heimatort für die finanziellen Belastungen in der Verantwortung. Armengenössige wurden dann entweder zurück in den Heimatort gebracht oder der Heimatort bezahlte der Aufenthaltsgemeinde den entsprechenden Aufwand.

Gerade Mitte des 19. Jahrhunderts wurden vielen von diesen armen Seelen die Reise in die Neue Welt bezahlt - in der Hoffnung, dass man sie danach für immer los sei. Ob sie dann dort ihr Glück fanden oder auf dem Weg dorthin oder auch im Einwanderungsland "krepierten", war den Heimatorten egal - Hauptsache es war kein Fass ohne Boden und die Kosten blieben überschaubar.

Für Ahnenforschende ist der Heimatort aber auch ein Glücksfall. Heiratete ein Paar z.B. im Münster in Bern, wobei er seinen Heimatort in Nidau hatte und sie ihren in Burgdorf, so wurde diese Ehe gleich dreimal erfasst: im Kirchenregister des Münsters, im Kirchenregister in Nidau und in jenem von Burgdorf. Da der Heimatort der Frau bei deren Eheschliessung änderte und sie, wie auch die Kinder des Paares dann Nidau als Heimatort hatten, war es für die Gemeinde Nidau wichtig zu wissen, wie viele Heimatortberechtigte zusätzlich "geschaffen" wurden - bzw. war es für Burgdorf wichtig zu wissen, dass die Gemeinde für eine Person weniger in die Pflicht genommen werden konnte.
Hatte dieses Paar dann Kinder in Bern, wurden diese auch dort im Register der Taufkirche (Münster, Heiliggeist, Nydegg) erfasst, aber auch im Taufregister von Nidau (allenfalls im Register der "Auswärts Getauften"). In einzelnen Orten gab es "Familienregister", um sicherzustellen, dass es nicht zu Inzestheiraten kam oder ein "Burgerbuch", um sicherzustellen, dass nur diese im Fürsorgefall unterstützt werden mussten.

Hat man das Glück, dass die Vorfahren aus dem Kanton Bern stammen und hat man dann noch ein kirchlich relevantes Datum (Geburt, Hochzeit, Tod) von 1872 oder älter, findet man diese online, denn im Kanton Bern stehen sämtliche Kirchenregister des Kantons im Staatsarchiv in Bern. Gleichzeitig sind sie dort aber auch in digitalisierter Form, als PDF, online abrufbar.